Im Falle eines Unfalls, hilft die Rettungsgasse den Einsatzkräften bist zu 4 Minuten schneller am Unfallort zu sein!


4 Minuten können Leben Retten!
Bitte helfen sie mit!

Auch das Unfallrisiko für die Hilfskräfte wird so minimiert!
Anbei ein kurzes Video von der Österreichischen ASFINAG um die Bildung der Rettungsgasse noch einmal ins Gedächtnis zu rufen!

In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO. Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden. Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.

Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil er möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann. Er darf von anderen Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden.

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen. (Quelle: Wikipedia)